
Ja, es ist möglich: Ohne viel Aufwand zur gültigen Datenschutzerklärung für die eigene Website!
Aber fangen wir von vorne an.
Seit dem wirksam werden der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 brauchen Website-Betreiber*innen eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung.
Datenschutzerklärung braucht Insiderwissen
Ein Web-Impressum lässt sich noch leicht über Online-Generatoren erstellen, weil es hier um unternehmerische Fragen geht. Diese Fragen können Websitebetreiber*innen am besten selbst beantworten.
Die Datenschutzerklärung ist dagegen sehr technisch. Es geht darum, was auf Ihrer Website welche persönlichen Besucherdaten abfragt und wie diese verwendet werden.
Es geht um Fragen zu Tracking und Cookies, Plugins und Tools, CDN’s und Hosting, Drittanbietern und Analyse, Datenerhebung und Datenverarbeitung. Mit solchen Fragen sind die meisten Websitebetreibenden überfordert.
Und genau da helfen wir unseren Kunden weiter!
Was wir für Sie tun können
Bestandteil unserer umfangreichen Leistungen im Bereich Webseitenerstellung ist selbstverständlich auch die…
- Unterstützung bei der Umsetzung einer DSGVO-konformen Datenschutzerklärung,
- durchgängige SSL-Verschlüsselung der Website,
- datenschutzkonforme Einbindung von Cookie-Consent-Tools,
- korrekte Double-Opt-In-Prozesse bei Newslettern.
Als eRecht24 Agentur-Partner können wir unsere Kunden bei der Umsetzung einer korrekten Datenschutzerklärung nach DSGVO unterstützen.
Was wir NICHT dürfen
Wir dürfen Ihnen allerdings keine Rechtsberatung anbieten. Rechtsdienstleistungen erhalten Sie nur von Anwälten.
Die Prüfung Ihrer Website auf DSGVO- oder ePrivacy-Konformität sollten Sie deshalb immer von einem Anwalt vornehmen lassen.