Allgemeine Geschäftsbedingungen

mechdesign – Inhaberin Simone Mech | Blumhardtstr. 5, 30625 Hannover

§ 1 Regelungsgegenstand

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von mechdesign, Inhaberin Simone Mech, Blumhardtstr. 5, 30625 Hannover, nachfolgend „Anbieter“ genannt, mit ihren gewerblichen Vertragspartnern, nachstehend „Kunde“ genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.

1.2. Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in einem gesonderten Vertrag mit dazugehöriger Leistungsbeschreibung festgelegt.

1.3. Angebote des Anbieters sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie vom Anbieter schriftlich bestätigt werden.

1.4. Mit der Auftragsbestätigung übersendet der Anbieter dem Kunden den Vertragstext sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vergütung

2.1. Die Höhe der Vergütung sowie der Abrechnungsmodus richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Rechnungen des Anbieters sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde kommt 30 Tage nach Zugang der Rechnung oder durch Mahnung oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, durch Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht dem Anbieter ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu, sofern der Kunde nicht nachweist, dass dem Anbieter ein geringerer Zinsschaden entstanden ist. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

2.2. Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er dem Anbieter alle dadurch entstandenen Kosten ersetzen und den Anbieter von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

2.3. Falls der Kunde vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann der Anbieter einen angemessenen Teil der vereinbarten Vergütung als Stornogebühr verlangen.

2.4. Sofern vertraglich vereinbart, ist der Anbieter berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen. Üblich sind eine Aufteilung von 50 % bei Auftragserteilung und 50 % nach Abnahme oder 40 % bei Auftragserteilung, 40 % bei einem im Vertrag definierten Zwischenstand und 20 % nach Abnahme.

2.5. Bei Dauerschuldverhältnissen (insbesondere Wartungs- und Betreuungsverträgen, Retainern) werden monatliche Pauschalen zum Monatsbeginn im Voraus in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart ist.

2.6. Zusatzleistungen, die nicht vom vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind, werden nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz des Anbieters abgerechnet. Der aktuelle Stundensatz wird dem Kunden auf Anfrage mitgeteilt. Der Anbieter ist berechtigt, den Stundensatz mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen zum Quartalsende anzupassen.

2.7. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

§ 3 Leistungszeit

Vereinbarte Leistungs- und Liefertermine verlängern sich jeweils um den Zeitraum, in dem der Anbieter durch Umstände, die nicht von ihm zu vertreten sind, an der Erbringung der Leistung gehindert ist. Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem der Anbieter auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden wartet.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

4.1. Der Kunde stellt dem Anbieter die in die Website einzubindenden Inhalte (Rohtexte, Bilder, Grafiken, Logos, Tabellen, etc.) in der gemäß Leistungsbeschreibung vereinbarten Form zur Verfügung. Für die Beschaffung oder Herstellung der Inhalte ist der Kunde selbst verantwortlich.

4.2. Der Kunde stellt dem Anbieter alle sonstigen zur Durchführung der Vertragsleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung.

4.3. Soweit im Rahmen der Vertragsdurchführung Arbeiten in den Geschäftsräumen des Kunden durchzuführen sind, wird der Kunde den Mitarbeitern des Anbieters während der üblichen Geschäftszeiten ungehinderten Zutritt gewähren und ihnen Räumlichkeiten und Arbeitsmaterial in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen.

4.4. Im Rahmen der Einrichtung einer neuen Website oder eines vergleichbaren Projekts sind bis zu zwei Feedback- und Korrekturschleifen pro Leistungsbestandteil im vereinbarten Leistungsumfang enthalten. Weitergehende Korrekturen sowie größere konzeptionelle Änderungen nach erfolgter Freigabe einzelner Projektphasen gelten als Zusatzleistung und werden gesondert nach § 2.6 abgerechnet.

4.5. Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung der vertraglichen Leistungen Subunternehmer und Dienstleister einzusetzen (z. B. für Programmierungen, Cookie-Consent-Management, Werbeanzeigen, Copywriting, Social-Media-Marketing sowie für interne Prozesse wie Buchhaltung, Cloud-Dienste, Videokonferenzen und Terminbuchung). Soweit dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden, gelten die Regelungen des separat zu schließenden Auftragsverarbeitungsvertrags (siehe § 10).

4.6. Der Anbieter ist berechtigt, bei der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge einzusetzen (z. B. zur Text-, Bild-, Code- oder Recherche-Unterstützung). Die finale inhaltliche und gestalterische Verantwortung verbleibt beim Anbieter.

§ 5 Haftung

5.1. Für Sach- und Rechtsmängel haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sind an dem Vertrag nur Kaufleute beteiligt, so gelten ergänzend die §§ 377 ff. HGB.

5.2. Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet der Anbieter unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Er haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) und für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer Pflichten haftet der Anbieter nicht.

5.3. Die Haftungsbeschränkungen des Abs. 5.2 gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

5.4. Ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

5.5. Für den Verlust kundeneigener Daten haftet der Anbieter nur, wenn die Daten vom Kunden ausreichend aktuell und vollständig gesichert wurden und eine Rekonstruktion mit vertretbarem Aufwand möglich ist.

5.6. Der Anbieter ist für die vom Kunden bereitgestellten Inhalte nicht verantwortlich. Insbesondere ist er nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Website resultieren, ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

5.7. Der Anbieter haftet nicht für die Zuteilung des vom Kunden beantragten Domainnamens durch die zuständige Registrierungsstelle.

5.8. Leistungen im Bereich Suchmaschinenoptimierung (SEO), Content-Erstellung, Pflege von Unternehmensprofilen (z. B. Google Unternehmensprofil) sowie sonstige Marketingleistungen werden als Dienstleistung erbracht. Der Anbieter schuldet die fachgerechte Ausführung der vereinbarten Tätigkeiten, jedoch keinen bestimmten Erfolg. Insbesondere übernimmt der Anbieter keine Garantie für bestimmte Suchmaschinenpositionen, Reichweiten, Klickzahlen, Conversion-Raten, Anfragen oder Umsätze, da diese von einer Vielzahl externer, nicht beeinflussbarer Faktoren abhängen (u. a. Algorithmusänderungen der Suchmaschinen- und Plattformanbieter, Wettbewerbsumfeld, Nutzerverhalten).

5.9. Werbekosten und Budgets für Anzeigen auf Drittplattformen (z. B. Google Ads, Meta Ads) sind nicht Bestandteil der Vergütung des Anbieters und werden vom Kunden direkt an den jeweiligen Plattformbetreiber gezahlt.

§ 6 Abnahme und Lieferzeiten

6.1. Abnahmetermine werden im Projektverlauf einvernehmlich durch die Parteien bestimmt. Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden einzelne Leistungen zur Teilabnahme vorzulegen.

6.2. Sobald der Anbieter die Leistung bzw. Teilleistung erbracht hat, wird der Kunde innerhalb von zwei Wochen eine Funktionsprüfung durchführen und den Anbieter über das Ergebnis der Funktionsprüfung, insbesondere über auftretende offensichtliche Mängel, schriftlich unterrichten. Sofern der Kunde dem Anbieter innerhalb dieser Frist keine offensichtlichen Mängel anzeigt oder die Leistung des Anbieters in Gebrauch nimmt, gilt die Abnahme als erteilt.

6.3. Anlässlich der Funktionsprüfung auftretende, abnahmerelevante Mängel wird der Anbieter in angemessener Frist beseitigen oder in sonstiger Form beheben. Hiernach ist die betreffende Funktionsprüfung zu wiederholen. Die Abnahme darf nicht verweigert werden wegen unerheblicher Abweichungen der Leistung von der Leistungsbeschreibung.

6.4. Vom Anbieter genannte Liefer- und Fertigstellungstermine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Der Anbieter ist bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten, soweit der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß § 4 fristgerecht nachkommt. Verzögerungen aufgrund nicht oder nicht rechtzeitig erbrachter Mitwirkungshandlungen des Kunden, höherer Gewalt, Krankheit, Ausfall wesentlicher Mitarbeiter oder Subunternehmer sowie sonstiger vom Anbieter nicht zu vertretender Umstände verlängern die Leistungszeit entsprechend.

§ 7 Nutzungsrechte

7.1. Der Anbieter räumt dem Kunden an den im Rahmen des Vertrags erstellten Leistungen (insbesondere Webdesigns, Grafiken, Texten, individuell erstellten Programmierungen) ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck ein.

7.2. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Anbieter; eine Nutzung durch den Kunden vor vollständiger Zahlung erfolgt nur widerruflich.

7.3. Der Anbieter verwendet bei der Leistungserbringung eigene, vorbestehende Komponenten, Frameworks, Templates, Code-Bibliotheken, Skripte sowie Tools und Methoden („Vorbestandsmaterial“). An diesem Vorbestandsmaterial steht dem Kunden lediglich ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen der konkreten Vertragsleistung zu. Sämtliche Rechte am Vorbestandsmaterial verbleiben beim Anbieter; insbesondere bleibt der Anbieter berechtigt, das Vorbestandsmaterial in anderen Projekten weiterzuverwenden, weiterzuentwickeln und zu verwerten.

7.4. Soweit im Rahmen der Leistungserbringung Open-Source-Software oder Komponenten von Drittanbietern (z. B. Plugins, Themes, Schriftarten, Bildmaterial, Plattform-SDKs) eingesetzt werden, gelten zusätzlich deren jeweilige Lizenzbedingungen. Der Anbieter wird den Kunden auf relevante Lizenzbedingungen hinweisen, soweit diese den Nutzungsumfang des Kunden beeinträchtigen können.

7.5. Der Anbieter ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen (insbesondere fertiggestellte Websites, Designs und Marketingmaterialien) unter Nennung des Kunden und gegebenenfalls dessen Logos zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu verwenden, insbesondere im Portfolio des Anbieters, auf der Website des Anbieters, in Pitches und auf Social-Media-Kanälen. Der Kunde kann dieser Nutzung aus wichtigem Grund schriftlich widersprechen.

7.6. Der Anbieter ist berechtigt, in dezenter Form (z. B. im Footer der Website) einen Hinweis auf seine Urheberschaft anzubringen, sofern dies nicht ausdrücklich abweichend vereinbart wurde.

§ 8 Wartung, Pflege und Hosting

8.1. Wartungs- und Pflegeleistungen werden, sofern vereinbart, als monatliche Pauschale abgerechnet. Der konkrete Leistungsumfang (z. B. Plugin-Updates, Backups, kleinere inhaltliche Anpassungen, technische Korrekturen) ergibt sich aus dem jeweiligen Wartungsvertrag bzw. der Leistungsbeschreibung.

8.2. Sicherheitsrelevante Updates werden vom Anbieter im Rahmen bestehender Wartungsverträge in der Regel zeitnah eingespielt, soweit technisch möglich auch automatisiert. Eine Verfügbarkeitsgarantie wird nicht übernommen.

8.3. Für Kunden ohne laufenden Wartungsvertrag erfolgen nachträgliche technische Korrekturen, Updates und Anpassungen ausschließlich nach Aufwand gemäß § 2.6. Der Anbieter weist darauf hin, dass ohne regelmäßige Wartung technische und sicherheitsrelevante Probleme auftreten können, für die der Anbieter keine Haftung übernimmt.

8.4. Hosting-Leistungen werden über Drittanbieter erbracht. Der Anbieter richtet das Hosting-Paket auf Wunsch des Kunden ein und betreut dieses im vereinbarten Umfang. Vertragspartner des Hosting-Vertrags wird grundsätzlich der Kunde; die Bedingungen des jeweiligen Hosting-Anbieters gelten zusätzlich. Sofern der Anbieter im Einzelfall ein Hosting-Paket auf eigenen Namen einrichtet, sind die Hostingkosten gesondert zu vergüten.

§ 9 Geheimhaltung

9.1. Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, technische Informationen, Strategien) vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.

9.2. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Dauer von drei Jahren fort, soweit die Informationen nicht offenkundig werden oder gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen.

9.3. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für die Nutzung der Referenz gemäß § 7.5.

§ 10 Datenschutz

10.1. Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen separaten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

10.2. Jede Partei ist für die Einhaltung der für sie geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen selbst verantwortlich.

§ 11 Schlussbestimmungen

11.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Hannover, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

11.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

11.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Gleiches gilt für Regelungslücken.

Stand: 19.05.2026