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Neue Rechtslage: SSL-Verschlüsselung ist Pflicht für Kontaktformulare

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Sie betreiben eine Website, die ein Kontaktformular enthält? Dann sind Sie inzwischen verpflichtet, Ihre Website per SSL zu verschlüsseln.

Die Verschlüsselung-Pflicht von Websites mit Kontaktformularen ist noch recht frisch (Ende 2015), muss aber bei allen Websites im laufenden Betrieb nachgepflegt oder das Kontaktformular rausgenommen werden. Dies gilt auch für alle anderen Formulare, in denen persönliche Daten von Besuchern abgefragt werden.

So erkennen Sie, ob Ihre Website bereits verschlüsselt ist

Im Webbrowser erscheint vor Ihrer URL ein geschlossenes Schloss-Symbol und Ihre Domain ist über https:// erreichbar.

Zur Gesetzeslage

In Paragraph 13, Absatz 7 des Telemediengesetzes (TMG) ist für Betreiber von geschäftlichen Webseiten geregelt, dass die Übermittlung personenbezogener Daten (z.B. bei Kontaktformularen) durch ein anerkanntes Verschlüsselungsverfahren gesichert sein muss. Ein Verstoß kann ein Bußgeld zur Folge haben.

Welche weiteren Vorteile hat eine Verschlüsselung für Ihre Website?

Dazu gibt es ein aufschlussreiches Video “Tim’s Abenteuer” von jweiland.net. Entdecken Sie mit Tim wie gefährlich Webseiten ohne Verschlüsselung sind und lernen Sie die Vorteile von SSL Zertifikaten kennen:

Video „Tim’s Abenteuer“ ansehen

Handlungsempfehlung

Prüfen Sie, ob Ihre Website ein Kontaktformular enthält.

Möglichkeit A – Sie wollen Ihre Website nicht verschlüsseln lassen:

  • Entfernen Sie das Formular von Ihrer Website.

Möglichkeit B – Sie wollen Ihre Website verschlüsseln lassen:

  1. Richten Sie ein SSL-Zertifikat für Ihre Domain ein
  2. Lassen Sie Ihre Website umstellen

mechdesign kümmert sich um die korrekte Verschlüsselung Ihrer Website

Wenn für Sie eine SSL-Verschlüsselung Ihrer Website in Frage kommt, sprechen Sie mich gerne an. Von der Auswahl des richtigen Zertifikats bis zum geschlossenen Schloss-Symbol richte ich alles fertig für Sie ein.

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